Klimaschutz-Teilkonzepte
Um was geht es?
In Klimaschutz-Teilkonzepten werden klimarelevante Bereiche der Kommune vertieft untersucht. Sie zeigen auf, wie mit wirtschaftlichen Maßnahmen die gesteckten Klimaschutzziele kurz-, mittel- und langfristig realisiert werden können.
Welche Schwerpunkte sind möglich?
- Anpassung an den Klimawandel
- Klimaschutz in eigenen Liegenschaften
- integrierte Wärmenutzung
- klimafreundliche Mobilität
- klimafreundliche Abwasserbehandlung
- klimafreundliche Trinkwasserversorgung
- klimafreundliche Abfallentsorgung
- Erschließung der verfügbaren Erneuerbaren-Energien-Potentiale
- Green-IT
- klimagerechtes Flächenmanagement
- Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten
- innovative Klimaschutz-Teilkonzepte
Die Auswahl von Schwerpunkten ist auf maximal fünf je Antragsteller begrenzt. Für die meisten Kommunen ist die Durchführung des Teilkonzeptes „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“ zunächst der wichtigste Schwerpunkt. Die Notwendigkeit weiterer Teilkonzepte sollte nach genauer Erkundung der Lage z. B. durch eine Erstberatung festgelegt werden.
Fördermittel
Die Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten wird im Rahmen der Klimaschutzinitative des Bundesumweltministeriums finanziell unterstützt. Gefördert werden
1. Sach- und Personalkosten von externen Fachleuten
2. Ausgaben für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit während der Konzepterstellung.
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der anfallenden Kosten. Die zuwendungsfähigen Brutto-Ausgaben für fachkundige Dritte variieren je nach Größe der Kommune und Art des Teilkonzeptes. Das Mindestfördervolumen muss 10.000,- EUR betragen. Der Förderzeitraum beträgt i. d. R. ein Jahr.
Finanzschwache Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde, können eine Erhöhung der Förderquote von max. 20 Prozent erhalten. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung bzw. der Haushalt von der Kommunalaufsicht abgelehnt wurde, werden mit max. 95 % gefördert. Es gilt die "Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" (AGVO) und die "De-minimis"-Verordnung.
Weitere Informationen finden Sie auf Förderprogramme